Im Juni hatte die Behörde für Stadtentwicklung und Umweltschutz (BSU) die gepIante Festlegung von 11 neuen Überschwemmungsgebieten – zu den bereits 5 existierenden – in Hamburg bekanntgegeben. Mit der Bekanntgabe wurden die Gebiete gesichert und die Verfahrensregelungen des Wasser Haushalts Gesetzes (WHG) vorläufig in Kraft gesetzt. Eins der geplanten Gebiete, das Überschwemmungsgebiet Berner Au, betrifft direkt unsere Genossenschaft und die dort wohnenden Mitglieder. Von dem denkmalgeschützten Ensemble der Gartenstadtsiedlung Berne sind rund 85 Wohneinheiten in den Straßen Blakshörn, St. Jürgenstraße, Lienaustraße, Kleine Wiese und Pferdekoppel von der geplanten Festlegung des Überschwemmungsgebietes Berner Au betroffen.
Kommt es zu einer Festlegung als Überschwemmungsgebiet werden insbesondere die Vorgaben des § 78 WHG erhebliche Auswirkung auf die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke durch unsere Mitglieder haben und mittel- bis längerfristig für die Genossenschaft die Vermietbarkeit dieser Wohneinheiten deutlich erschweren. Neue Anbauten, Garagen oder Carports, strenggenommen sogar das Anlegen von Hügelbeeten wäre unter den Vorbehalt des WHG gestellt. Sicherlich ist bekannt, dass in diesem Gebiet, aber auch darüber hinaus, es bei Starkregenereignissen zu einem Anstau des Oberflächenwassers kommen kann. Signifikante Überschwemmungen sind dies jedoch nicht. Häufig findet sich die Ursache in verstopften Straßenunterführungen der Berner Au und dem damit gestörten Abflussmöglichkeiten.
Da es durch die Festlegung zum Überschwemmungsgebiet nur Einschränkungen, aber keine staatlichen Unterstützungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen gibt, hat der Vorstand fristgerecht eine Stellungnahme (siehe unten) an die BSU geschrieben und um Überprüfung der tatsächlichen Notwendigkeit für eine derartige Ausweisung gebeten. Als Genossenschaft sehen wir mögliche Maßnahmen, die zunächst von der Stadt durchgeführt werden müssten um insbesondere das Überschwemmungsgebiet Berner Au deutlich kleiner ausfallen zu lassen.

Überschwemmungsgebiet_GSH_Stellungnahme

WHG_§_78

Überschwemmungsgebiet_GSH_KarteIn der Gartenstadtsiedlung sind rund 85 Wohneinheiten von der geplanten Festlegung des Überschwemmungsgebietes Berner Au betroffen.