Am Freitag, den 26. Februar 2016 um 12 Uhr endete die Frist zur Einreichung von Kandidatenvorschlägen für die Vertreterwahl 2016.
Der Wahlvorstand hat die 176 eingereichten Kandidastenvorschläge gemäß der Wahlordnung geprüft. Es wurden 174 gültige Kandidatenvorschläge festgestellt. Zwei Vorschläge waren ungültig, da ein Vorschlag nicht fristgerecht eingegangen war und ein vorgeschlagene Kandidat nicht wählbar war.
Die Zuordnung zu den Wahlbezirken erfolgte entsprechend den Angaben auf den Kandidatenvorschlägen. Bei den Kandidaten, bei denen kein Wahlbezirk vermerkt war, erfolgte die Zuordnung durch den Wahlvorstand.
Gemäß Wahlankündigung erfolgt in der Zeit vom 09.03. bis 24.03.2016 die Veröffentlichung der der Kandidatenvorschläge.
Anschließend werden die Wahlunterlagen erstellt und rechtzeitig zur Durchführung der Wahl versendet.

Die Liste der Kandidatenvorschläge kann unter dem folgenden Link eingesehen werden:

Vertreterwahl 2016 – Liste der Kandidatenvorschläge