Nach der coronabedingten Absage der im August geplanten Vertreterversammlung haben die Mitglieder der Vertreterversammlung nunmehr in einem schriftlichen Beschlussverfahren über die Verwendung des Bilanzgewinns beschlossen.

Zur Abstimmungen standen 4 Alternativen, von denen eine auszuwählen war.

Alternative 1:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 325.217,84 Euro gemäß § 41 der Satzung zu verteilen und als Dividende in Höhe von 3 % auf die am 01.01.2020 vorhandenen Geschäftsguthaben auszuschütten.
Als Tag der Auszahlung wird gem. § 44 Abs. 2 Einkommenssteuer­gesetz der 17.11.2021 bestimmt.

Alternative 2:
Das Mitglied Helmut Preller schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 325.217,84 Euro gemäß § 41 der Satzung zu verteilen und als Dividende in Höhe von 2,9 % auf die am 01.01.2020 vorhandenen Geschäftsgut­haben auszuschütten. Der vom Bilanzgewinn nicht ausgeschüttete Teil in Höhe von 10.840,67 Euro soll den anderen Ergebnisrücklagen zugeführt werden.
Als Tag der Auszahlung wird gem. § 44 Abs. 2 Einkommenssteuer­gesetz der 17.11.2021 bestimmt.

Alternative 3:
Das Mitglied Ralf Niemeyer schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 325.217,84 Euro gemäß § 41 der Satzung zu verteilen und als Dividende in Höhe von 1 % auf die am 01.01.2020 vorhandenen Geschäftsguthaben auszuschütten. Der vom Bilanzgewinn nicht ausgeschüttete Teil in Höhe von 216.811,92 Euro soll den anderen Ergebnisrücklagen zugeführt werden.
Als Tag der Auszahlung wird gem. § 44 Abs. 2 Einkommenssteuer­gesetz der 17.11.2021 bestimmt.

Alternative 4:
Enthaltung

Abstimmungsergebnis:

abgegebene Stimmzettel:      66
gültige Stimmzettel:               65
ungültige Stimmzettel:             1

Auf Alternative 1 (3% Dividende) entfielen 63 Stimmen

Auf Alternative 2 (2,9 % Dividende) entfielen 2 Stimmen

Auf Alternative 3 (1% Dividende) entfielen 0 Stimmen

Auf Alternative 4 (Enthaltung) entfielen 0 Stimmen

Damit ist der Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand angenommen, den Bilanz­gewinn gemäß § 41 der Satzung zu verteilen und als Dividende in Höhe von 3 % auf die am 01.01.2020 vorhandenen Geschäftsguthaben auszuschütten.
Als Tag der Auszahlung wird gem. § 44 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz der 17.11.2021 bestimmt.