Gemäß der §§ 51 Abs. 4 GenG und 246 Abs. 4 AktG informierten wir darüber, dass das Mitglied Helmut Preller, vor dem Landgericht Hamburg Klage gegen die Gartenstadt Hamburg eG Wohnungsgenossenschaft erhoben hatte.
Das Mitglied kündigte an beantragen zu wollen, gerichtlich feststellen zu lassen, dass
1. § 1 Ziffer 2 der Wahlordnung,
2. die Vertreterwahl 2021 vom 06.05.2021 sowie
3. die Wahl zum Wahlvorstand vom 11.12.2020 nichtig seien und
4. dass seit dem Ausscheiden des Mitglieds Uwe Gaack am 15.06.2016 der am 17.06.2015 gewählte Wahlvorstand nur nichtige Handlungen vorgenommen habe und nach Ablauf der 5-Jahresfrist 2020 nicht mehr existiere.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 13.07.2022 teilte der Einzelrichter mit, dass die Klage nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte.
Herr Preller nahm daraufhin die Klage zurück.
Damit sind die Rechtsstreitigkeiten um die Wirksamkeit der Wahlordnung, der Wahlen von Wahlvorstand und Vertreterversammlung zu einem Abschluss zugunsten der Genossenschaft gekommen.
Marc Buttler