„Seit dem 18. Oktober 2017 ist die Verbrennung von Gartenabfällen in Privat- und Kleingärten sowie öffentlichen Einrichtungen nicht mehr zulässig.
Der Senat verfolgt mit dieser Maßnahme folgende Ziele:
- Eine Verbesserung der Luftqualität in Hamburg durch weniger Feinstaub
- Eine Verminderung der Beeinträchtigung des meist dicht besiedelten nachbarschaftlichen Umfeldes durch Rauchbelästigung
- Eine weitergehende Steuerung der Bioabfallströme zur Stadtreinigung Hamburg zur Gewinnung von Energie und Kompost aus Biomasse
Die Beseitigung von Gartenabfällen durch Verbrennung ist damit eine Ordnungswidrigkeit.“
Quelle: http://www.hamburg.de/abfall/9742606/verbrennung-von-gruenabfaellen-/