Die für Anfang Juni 2020- und lange im Voraus- angekündigte Vertreterversammlung wurde aufgrund der Cocid-19 Pandemie verschoben. Nun wurde auch die zweite, für den 04. November geplante Versammlung abgesagt. Obwohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammen mit dem Vorstand ein überzeugendes „Hygienekonzept“ für 100 anwesende Personen entwickelt und bis ins letzte Detail geplant hatten, war der gesundheitliche Schutz aller Beteiligten wichtiger. Vor dem Hintergrund der dramatischen Entwicklung der Corona-Situation Ende Oktober und den allgemein für den November geltenden verschärften Kontaktbeschränkungen, haben Aufsichtsrat und Vorstand auf Ihrer gemeinsamen Sitzung am 29. Oktober 2020 einstimmig beschlossen die Vertreterversammlung abzusagen. Eine Präsenzveranstaltung mit knapp 100 Personen hätte den Kontaktbeschränkungen aufgrund der sich wieder verschärften Covid19-Pandemie ohne zwingende Gründe widersprochen.
So dient die Absage der Vertreterversammlung der Kontaktreduzierung und dem Schutz der Vertreter*innen, Mitglieder sowie der Mitarbeiter*innen unserer Genossenschaft!
Zugleich mit der Absage haben sich der Aufsichtsrat und Vorstand einstimmig dafür ausgesprochen Punkte der Tagesordnung im Rahmen einer Vertreterversammlung im schriftlichen Umlaufverfahrens durch die Vertreter*innen zu entscheiden, bei denen noch in diesem Jahr dringender Handlungsbedarf besteht. Die rechtliche Grundlage bietet hierfür, wie bereits bei der  Feststellung des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat, auch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, kurz Covid-19-Gesetz, ermöglicht.
Mit dem schriftlichen Umlaufverfahren zu drei Punkten möchten der Aufsichtsrat und Vorstand es ermöglichen, dass die Auszahlung der Dividende, wie geplant, noch in diesem Jahr erfolgen kann. Für die turnusmäßig im ersten Halbjahr 2021 anstehende Vertreterwahl bedarf es zwingend der Wahl von vier Mitgliedern für den Wahlvorstand durch die Vertreterversammlung und eine Entscheidung über den bereits vor Monaten den Vertretern vorgelegten Entwurf einiger Verbesserungen unserer Wahlordnung. Entsprechend den Empfehlungen des letzten Wahlvorstandes unterstützen Aufsichtsrat und Vorstand die Wahlordnung den aktuellen Gegebenheiten und Erfordernissen anzupassen. Damit die neue Wahlordnung aber für die Vertreterwahl 2021 Anwendung finden kann, ist die Zustimmung der Vertreterversammlung erforderlich.
Mit der Beschlussfassung über diese drei Punkte (Dividende, Wahlordnung, Wahlvorstand) bleibt unsere Genossenschaft bis in das Jahr 2021 weiter arbeitsfähig und kann mit den planmäßig anstehenden Aufgaben in das neue Jahr starten.
Alle weiteren für den November vorgesehenen Tagesordnungspunkte sollen aus heutiger Sicht einer möglichst zeitnahen Präsenzveranstaltung vorbehalten bleiben, um den in der Gartenstadt Hamburg üblichen lebendigen Austausch in der Vertreterversammlung  zu ermöglichen.

Bitte beachten Sie auch unsere Aushänge und Internetseite auf denen wir jeweils aktuelle Hinweise veröffentlichen werden.

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